Vom Schweizer zum Reichsdeutschen
Deutscher wider Willen
Albert Einstein hatte 1896 noch als Jugendlicher seine deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben und war seit 1901 Schweizer. 1922 wurde er mit der Nobelpreis-Verleihung gegen seinen Willen zum Deutschen erklärt.
Albert Einstein war auf Japan-Reise, als der deutsche Gesandte Nadolny aus Stockholm am 25. November 1922 nach Berlin telegrafierte: "Hier besteht Meinungsverschiedenheit, ob Einstein Deutscher oder Schweizer ist. In ersterem Falle hätte ich, im zweiten der Schweizer Gesandte Nobelpreis entgegenzunehmen. Bitte Drahtbescheid."
Das Preußische Kultusministerium bestätigte am 6. Dezember die Schweizer Staatsangehörigkeit, wusste jedoch nicht, ob der Professor "zugleich preußische Staatsangehörigkeit besitzt". Diese Auskunft hätte genügen müssen, um dem Schweizer Gesandten den Vortritt zu lassen wenn sie rechtzeitig vor der Nobelfeier eingetroffen wäre. Stattdessen hatte die Preußische Akademie der Wissenschaften beschieden: "Einstein ist Reichsdeutscher".
Der Schweizer Gesandte musste Abstand nehmen. Als Nadolny nach der Feier die Wahrheit erfuhr, empfahl er Geheimhaltung und die Behauptung, "dass Einstein Reichsdeutscher ist, möglichst bald auch tatsächlich in Geltung zu setzen." Nun berief sich die Akademie der Wissenschaften auf Artikel 77 der preußischen Verfassung vom November 1920, wonach nur Reichsangehörige Staatsbeamte sein konnten, und auf den seit Mai 1920 vorgeschriebenen Beamteneid, den Einstein am 1. Juli 1920 auf die Reichsverfassung und am 15. März 1921 auf die preußische Verfassung abgelegt hatte.
Man folgerte, "dass Herr Einstein dadurch ohne weiteres die deutsche Reichsangehörigkeit erworben hat." Das Kultusministerium und das Auswärtige Amt schlossen sich der Auffassung an. Wenn Einstein zunächst protestierte, um dann am 7. Februar 1924 zu erklären: "Gegen diese Auffassung habe ich nichts einzuwenden", so drückte das mehr seine Ohnmacht als sein Einverständnis aus.
mit der Einstein-Zitatmaschine!









